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Berechnungsverfahren ECAC Doc. 29

Das Segmentierungsverfahren nach ECAC Doc. 29 wird als Interimsmethode in der EU-Umgebungslärm-Richtlinie genannt. Damit können die Kurven gleichen Schallpegels für die EU-Lärmindikatoren Lden und Lnight problemlos berechnet werden. Das Verfahren basiert auf der Vorschrift "European Civil Aviation Conference Document 29" (ECAC Doc. 29), "Report on Standard Method of Computing Noise Contours around Civil Airports", 2nd edition, 1997 (angepasst an die Erfordernisse der EU-Umgebungslärm-Richtlinie nach AR-INTERIM-CM "Adaptation and Revision of the Interim Noise Computation Methods for the Purpose of Strategic Noise Mapping", März 2003). Das Verfahren verwendet ­ wie die AzB ­ Flugzeuggruppen, für die jeweils die akustischen Kenngrößen und Flugleistungen aus Tabellen entnommen werden. Es unterscheidet sich vom AzB-Verfahren dadurch, dass der Pegel am Immissionsort von allen Einzelsegmenten einer Flugstrecke bestimmt wird und nicht ­ wie nach AzB ­ nur von den Segmenten, auf die ein Lot vom Immissionspunkt existiert.

 

 
Nach ECAC Doc. 29 wird die Flugbahn wird durch Geradenstücke gleichen Schubs und gleicher Fluggeschwindigkeit angenähert, wobei die minimale Länge eines Stücks 3 m betragen soll. Der kürzeste Abstand d zwischen der Flugstrecke und dem Aufpunkt wird zur Abstandsbeschreibung eines Flugbahnsegments herangezogen. Dieser ergibt sich aus dem senkrechten Abstand l vom Immissionsort auf die projizierte Flugbahn, der Flughöhe h an diesem Punkt und dem Steigwinkel gamma des Flugbahnsegments.

Der Energieanteil, der von jedem Flugbahnsegment an einem Immissionsort einwirkt, wird vom Aspektwinkel bestimmt, unter dem das Segment vom Immissionsort aus gesehen wird. Die Schalleinwirkung durch ein Segment nimmt mit abnehmendem Aspektwinkel ab. Die Gesamtimmission ergibt sich als energetische Summe aller Teilemissionen der einzelnen Bahnsegmente.

Berechnungseinstellungen

  • Einstellbarer Rasterfaktor
  • Max. Pegeldifferenz bei Segmentierung einstellbar
  • Regeln zur Aufteilung von Kreisbögen definierbar
  • Freie Eingabe des Bezugszeitraums
  • Optionale Berückichtigung der Immissionspunkthöhe